|
||
Neue Möglichkeit des Nachweises des Spielrechts
Das dfbnet stellt ab 1.1.2018 eine neue Funktion im Bereich Spielbericht zur Verfügung. Diese neue Funktion ermöglicht den Vereinen, das Spielrecht eines Spielers / einer Spielerin über einen Ausdruck der Spielberechtigungsliste mit Bild bei der Passkontrolle nachzuweisen.
Da das Präsidium des SWFV davon überzeugt ist, dass diese neue Funktion insbesondere dazu geeignet ist, Ordnungsstrafen auf Grundlage des § 19/7 StrO (unvollständige bzw. fehlende Pässe) zu vermeiden, wurde die Nutzung dieser Möglichkeit durch eine Anpassung der Spielordnung kurzfristig ab dem 1.1.2018 ermöglicht.
Die Vereine haben somit die Wahl, ob weiterhin die Spielerpässe bei der Passkontrolle und/oder die Spielberechtigungsliste mit Bild vorgelegt werden. Auch eine Mischform bei Fehlen eines einzelnen oder mehrerer Pässe (z. Bsp. bei Juniorinnen, die bei einem anderen Verein bei den Junioren spielen o.a.) ist möglich. Weiterhin sehen wir eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei ständig wechselndem Einsatz eines Spieler / einer Spielerin in unterschiedlichen Mannschaften.
Die Handhabung der Nutzung haben wir in einem Leitfaden
zusammengestellt. Da die Bilder digital
gespeichert werden, sind die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
Den
Passantrag (im Downloadcenter unter swfv.de) haben wir bereits angepasst, so
dass bei neuen Anträgen die Einwilligung zur Speicherung des Bildes zur
Spielrechtskontrolle eingeholt wird. Spielerfoto Einverständniserklärung Spieler/Verein Spielerfoto Vereinbarung Fotograf/Verein |
------------------------------- Ausrüster des SWFV -------------------------- -------------------------- Den Leitfaden "Internationale Erstausstellung" und "Internationaler Vereinswechsel" finden Sie HIER! -------------------------- |
|