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“2:0 für ein Willkommen“

Im Rahmen unserer Flüchtlingsinitiative wurden in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 3.461 Fußballvereine mit einer pauschalen Anerkennungsprämie von jeweils 500 Euro unterstützt. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 128 Fußballvereine und –verbände mit einer individuellen Fördersumme für weitergehende gesellschaftliche Integrationsansätze gefördert.


Auch im Jahr 2019 werden gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie mit finanzieller Unterstützung der Nationalmannschaft Engagements gefördert, die geflüchteten Menschen den weitergehenden Zugang in die Gesellschaft, vor allem zu Bildungs- und Berufsangeboten, erleichtern.

Antragsberechtigt sind neben Fußballvereinen auch die DFB-Mitgliedsverbände und deren Untergliederungen, wenn sie beispielsweise Sprachförderprogramme im Fußball, Begegnungsfeste, Schulfußball-AGs für Flüchtlingskinder, Jobbörsen für Flüchtlinge, Qualifizierungsmaßnahmen für Tätigkeiten im Fußball, spezielle Programme und Maßnahmen für geflüchtete Frauen und Mädchen oder Vernetzungstreffen organisieren. Zudem können in Einzelfällen Fahrt-/Transportkosten, Mitgliedsbeiträge, Aufwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter („Ehrenamtspauschale“) sowie Anschaffungskosten für Textilien übernommen werden. Selbstverständlich sind auch „klassische“ Fußballangebote für Flüchtlinge (Trainingsmaßnahmen, Integrationsturniere etc.) förderfähig.

„In den Jahren 2015 und 2016 haben wir als ersten Schritt Vereine unterstützt, die Flüchtlinge zum Fußballspielen eingeladen haben. Seit dem Jahr 2017 liegt der Schwerpunkt auf der Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe“, betont DFB-Vizepräsident Eugen Gehlenborg, der geschäftsführende Vorsitzende der DFB-Stiftung Egidius Braun. Jeder Antrag, der die Stiftung erreicht, wird im Einzelverfahren geprüft und entschieden. Zugelassen sind auch Anträge von Fußballvereinen, die bereits im Rahmen der 1:0-Initiative unterstützt wurden.


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Vor dem Hintergrund, dass die Nachfrage nach der pauschalen Anerkennungsprämie in Höhe von 500 Euro im Vergleich zu den Vorjahren im Jahr 2018 deutlich zurückgegangen ist, stellen wir diesen Pauschbetrag ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Die bisher pauschal abgegoltenen Kostenarten (Textilien, Fahrtkosten, Mitgliedsbeiträge) bleiben in individueller Höhe beantragbar.


1. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage unbedingt vollständig die nachfolgenden Kontaktdaten an:

  • Name des Vereins
  • DFB-Landesverband
  • Postanschrift (zwingend erforderlich)
  • Ansprechpartner
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

2. Für die Antragstellung benötigen wir eine Beschreibung Ihres weitergehenden Engagements sowie einen Kosten- bzw. Finanzierungsplan (Einnahmen und Ausgaben).

Gefördert werden in diesem Jahr insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Bildungs- und Nachhilfeangebote (z. B. spezielle Sprachförderprogramme im Fußball)
  • Begegnungsfeste (z. B. Aktionstage auf den DFB-Minispielfeldern oder in Schulen)
  • Schul-Fußball-AGs für Flüchtlingskinder
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Tätigkeiten im Fußball (insbesondere niederschwellige Angebote)
  • Organisation von Ausbildungs-/Praktikums-/Jobbörsen
  • Vernetzungstreffen zum Austausch engagierter Akteure der „Fußballfamilie“
  • spezielle Programme und Maßnahmen für geflüchtete Frauen und Mädchen
  • Erstattung von Fahrt-/Transportkosten / Mitgliedsbeiträgen / Anschaffungskosten für Textilien
  • Bereitstellung der sog. Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro p. Pers./p. a.

3. Die Antragstellung ist grundsätzlich formlos per E-Mail an info@egidius-braun.de möglich oder postalisch an die Stiftungs-Geschäftsstelle zu richten. Zu Ihrer Orientierung steht Ihnen hier auch ein Standardformular zur Verfügung.

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