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AH-Spielbetrieb

 

§ 39 SpO

Seniorenspielbetrieb

 

1. Der Seniorenspielbetrieb ist in die Ü32-, Ü40-, Ü50- und Ü60-Wettbewerbe gegliedert. Die Leitung des Spielbetriebs obliegt auf Kreisebene dem Kreisausschuss, für die Endturniere um die Südwestmeisterschaft dem Spielausschuss. Als Grundlage dienen die jeweiligen Durchführungsbestimmungen des Verbandes.

 

2. Es dürfen nur Senioren teilnehmen, die das jeweils bezeichnete Lebensjahr für die vorgenannten Wettbewerbe vollendet haben. Bei Wettbewerben, die zur Teilnahme an weiterführenden Meisterschaften berechtigen, gelten die Stichtagsregelungen des Deutschen Fußball-Bundes.

 

3. Die Saison der Senioren-Wettbewerbe beginnt am 1.7. und endet am 30.6. des folgenden Jahres.

 

4. Alle Senioren-Wettbewerbsspiele des Verbandes sind Pflichtspiele.

 

5. Die Wettbewerbsspiele aller Altersstufen auf Verbandsebene werden grundsätzlich in Turnierform durchgeführt. Die jeweiligen Turniersieger sind berechtigt, an den weiterführenden Wettbewerben Spielordnung (Stand 5.9.2012) Seite 23 von 25 teilzunehmen. Bei Verzicht des Erstplatzierten wird das Recht auf den Zweitplatzierten übertragen. Der Ü40-Südwestmeister ist berechtigt, am Ü40-Regionalverbandsturnier teilzunehmen, um sich dadurch für die Deutsche Meisterschaft zu qualifizieren.

 

6. Beim Senioren-Ü32-Freundschaftsspielbetrieb können zwei Ausnahmegenehmigungen pro Verein vom zuständigen Kreisvorsitzenden erteilt werden. Nehmen Spieler, die das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber eine Ausnahmegenehmigung für Senioren-Spiele besitzen an Meisterschafts- und Pokalspielen im Männerspielbetrieb teil, verliert die Ausnahmegenehmigung sofort ihre Gültigkeit.

 

7. Die Spielzeiten der einzelnen Wettbewerbe sind in den Durch-führungsbestimmungen festgelegt.

 

8. Die Bildung von Senioren-Spielgemeinschaften ist für alle Wettbewerbe grundsätzlich zugelassen. Senioren-Spielgemeinschaften können bei dem zuständigen Kreisvorsitzenden beantragt und bis auf Widerruf genehmigt werden. Bei kreisübergreifenden Anträgen entscheidet der Spielausschuss.

 

9. Für den Seniorenspielbetrieb kann ein Zweitspielrecht beantragt werden. Bei der Erteilung des Zweitspielrechts ist § 2 Nr. 11 der Spielordnung zu beachten.

 

10. Alle Senioren-Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele sind im DFBnet anzusetzen.

 

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