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Rechtsschutz/Vertrauensschaden

 

Rechtschutz

Sollten Rechtsstreitigkeiten auftreten und ein Anwalt benötigt werden, besteht Versicherungsschutz bis zu 51.129 € für folgenden Rechtsstreitigkeiten:

  • Schadenersatz: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten
  • Arbeitsrechtschutz: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten
  • Grundstückseigentum und Miete: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten
  • Strafrecht: für gerichtliche Entscheidungen
  • Sozialrecht: für gerichtliche Streitigkeiten
  • Vertragsrecht: für gerichtliche Streitigkeiten

    Meldung mit Schriftwechsel (Kopie) des Gegners

 

Vertrauensschaden

Deckt Schäden ab bei Unterschlagung, Raub u.ä.
Personenkreis: Vorstandmitglieder und Kassenwarte

Meldung telefonisch

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